Was kommt im Fall von Trennung und Scheidung auf mich zu?

Die Behandlung der Folgen von Trennung und Scheidung gehört zu den typischen Problemkreisen des familienrechtlich arbeitenden Anwalts. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Trennung und Scheidung nicht gleichbedeutend sind, da vor Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung in der Regel nicht durchgeführt werden kann (siehe dazu unten).

Im Fall von Trennung und Scheidung ändern sich natürlich die rechtlichen Beziehungen der vormaligen Partner zueinander. Die wichtigsten Fragen sind hierbei die Sorge für etwaige gemeinsame Kinder sowie die weitere Vermögensverwaltung bzw. Vermögenstrennung. Bereits an dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens Anwaltszwang besteht, das heißt jedenfalls einer der die Scheidung begehrenden Ehegatten muss anwaltlich vertreten sein. Eine Scheidung ohne Anrufung des Familiengerichtes, etwa durch bloße Vereinbarung zwischen den Ehegatten, kennt das deutsche Recht nicht. Allerdings können (und sollten) bereits im Vorfeld zum eigentlichen Scheidungsverfahren und dem Scheidungstermin vor dem Familiengericht viele Fragen einvernehmlich geregelt werden, falls beide ehemaligen Partner hierzu imstande sind und insbesondere das dazu notwendige Vertrauen noch vorhanden ist.

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